Foto: Kristin Plumbohm
Verkehrsübungsplatz an der Grundschule Kannenstieg
Der Frühling naht und die Sonne strahlt.
Endlich können die Räder auf Vordermann gebracht werden und auf geht es zur ersten Spritztour! Allein mit dem Fahrrad unterwegs sein zu können ist für Kinder meist ein erster Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Doch wann können Eltern ihr Kind getrost fahren lassen und welchen Regeln sollte man sich bewusst sein?
Das richtige Rad
Das Fahrrad muss verkehrssicher sein und „passen“: Wenn das Kind auf dem Sattel sitzt, muss es mit beiden Fußspitzen bequem den Boden erreichen können. Eine aufrechte Sitzhaltung ist nicht nur für den Rücken gut, sondern auch für die Übersicht im Verkehr wichtig. Kinder haben mit ihrer geringen Körperhöhe einen schlechteren Überblick über das Verkehrsgeschehen. Entfernungen und Geschwindigkeiten können sie deshalb nicht immer richtig einzuschätzen. Eine gute Sitzhaltung wird mit dem richtigen Abstand des Lenkers erreicht. Die Knie dürfen nicht an den Lenker stoßen. Pedale und Sicherheitsgriffe sollten rutschfest sein.
Ein passender Helm
Unverzichtbar ist ein passender Fahrradhelm, auch auf kurzen Strecken. Denn bei acht von zehn Radunfällen im Straßenverkehr kommt es zu schweren Kopfverletzungen. Er muss so fest sitzen, dass er Stirn, Schläfen, Scheitel und Hinterkopf stützt. Der Kinnriemen darf nicht drücken, sollte aber fest am Unterkiefer anliegen.
Beleuchtung nicht vergessen!
Ist es draußen dunkel, werden die jungen Radfahrer in heller Kleidung mit Reflektoren besser von Autofahrern gesehen. Mit zusätzlichen „Blinkis“ an Hand- und Fußgelenken oder am Schulranzen sind die Kinder schon aus mindestens 150 Meter Entfernung erkennbar.
Das gilt es weiterhin zu beachten:
- Bis zum 8. Geburtstag müssen Kinder laut Straßenverkehrsordnung ausschließlich auf dem Gehweg fahren. Bis zum 10. Geburtstag dürfen sie den Gehweg nutzen.
- Bereits ab sieben Jahren haften Minderjährige beim Zusammenstoß mit anderen Radfahrern oder mit Fußgängern, wenn sie Risiko und Gefahr aufgrund ihres Alters hätten erkennen müssen. Die private Familienhaftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen. Auch dann, wenn Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.
- Verursachen Minderjährige einen Verkehrsunfall mit einem Auto, können sie ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr zur Haftung herangezogen werden. Bei jüngeren Kindern zahlt für den am Fahrzeug entstandenen Schaden die Kaskoversicherung des Autofahrers. Dieser muss auch bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall für Schäden aufkommen, die das Kind erleidet.
Tipp: Die werbefreie Ampelini-App fürs Smartphone oder iPad gibt es zum Herunterladen auf www.ampelini.de. Auf ihr lernen Drei- bis Achtjährige spielerisch, sich sicher auf der Straße und im Alltag zu bewegen. Das funktioniert schon vor dem Lesen lernen, weil alle Spielerläuterungen gesprochen werden.
Auf dem Deutschen Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ 2011 wurde www.ampelini.de mit dem Goldenen Online-Spatz für die beste Webseite ausgezeichnet. Die aus Kindern bestehende WebJury mochte besonders, dass wichtige Sachen spielend gelernt werden könnten und die Seite niemals langweilig werde. Außerdem mache es doppelt Spaß, dass viele der Geschichten in kleine Filmchen verpackt wurden. Das Deutsche Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ blickt auf eine über 30-jährige Geschichte zurück. Es ist das größte Festival seiner Art in Deutschland.
Tipp: Das Verkehrssicherheitszentrum der Stadt schult Kinder im Umgang mit dem Rad. In der Grundschule am Kannenstieg ist es beheimatet und bringt Kindern der 2. - 4. Klasse die Straßenverkehrsordnung näher.
Verkehrssicherheitszentrum in der Grundschule am Kannenstieg, Pablo-Picasso-Straße 20, 39124 Magdeburg, Tel.: 0391/2449529 oder vsz-md@gmx.de