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Lehrer vor der Klasse
An welche Schule geht das Kind nach der Grundschule? Begrenzte Kapazitäten führen dazu, dass diese Frage teils vom Losglück abhängt.
Für alle Viertklässler steht dieser Tage eine wichtige Entscheidung an. Mit den Halbjahreszeugnissen erhalten die Kinder von ihrer Grundschule eine Empfehlung, welche weiterführende Schule für sie am geeignetsten wäre.
Am Ende entscheidet aber jede Familie selbst, ob der Sprössling auf einer Gemeinschaftsschule, einer Integrierten Gesamtschule, einem Gymnasium oder einer Förderschule weiterlernen soll. Die persönliche Entscheidung ist dann auf der Schullaufbahnerklärung einzutragen. Außerdem trägt jede Familie eine Erstwunsch-Schule und eine Ersatzwunsch-Schule ein. Wer beim Ausfüllen Unterstützung benötigt, findet auf der Website des Stadtelternrates eine Ausfüllhilfe.
Schulen in privater Trägerschaft führen ihr Auswahlverfahren eigenständig durch. Für öffentliche Schulen gilt: Bewerben sich zu viele Kinder auf eine Schule, führt die Stadt unter den Erstwünschen für diese Schule ein Losverfahren durch. Im Rahmen jedes Losverfahrens wird eine Rangliste erstellt. Die Kinder auf den oberen Rangplätzen werden der Erstwunsch-Schule zugewiesen, die Kinder auf den unteren Rangplätzen kommen auf die Warteliste. Alle Wartelisten können unter www.magdeburg.de eingesehen werden.
Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, erfolgt eine Zuweisung an die Schule, die als Ersatzwunsch angegeben wurde. Ist auch an der Ersatzwunsch-Schule kein Platz mehr, sucht die Schulbehörde nach einer passenden Schule in der gewünschten Schulform. Problematisch war das in Magdeburg in den letzten Jahren vor allem bei der Schulform „Integrierte Gesamtschule“. Hiervon gibt es nur zwei in der Stadt, die sich jedes Jahr über einen großen Zulauf freuen können.
Reichen die Kapazitäten der beiden Integrierten Gesamtschulen nicht aus, kann es sein, dass das Kind am Ende einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium zugewiesen wird. Ist man mit der ausgewählten Schule unzufrieden, kann man versuchen über Härtefallanträge, die sich beispielsweise durch einen langen Schulweg oder gesundheitliche Einschränkungen begründen lassen, etwas an der Entscheidung zu verändern.
www.stadtelternrat-magdeburg.de